Bekanntmachung der 5 Ge-/Verbote

museales Schild; Meiji
Gewicht g/qm
Artikel-Nr. 15.18.14
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Beschreibung:
  • 5 Ge-/Verbote
  • Länge: 98 cm
  • Breite: 42 cm
  • Dicke: 72 cm
  • Material: Nadelholz
  • Alter: 7. April 1868
  • Zustand: Bestoßen, Wurmlöcher, eher Rückseite

Ein wichtiges Zeitdokument, sehr selten: Die erste Verlautbarung-Verbote der Meiji Regierung vom 7.4.1868 (Gobo no keiji)

5 Gebote:
1. Einhaltung der 5 Beziehungen des Konfuzius
2. Verbot von Verschwöhrung, Einreichung von direkten Petitionen und Aufgabe des eigenen Landes um der Besteuerung zu entgehen
3. Sternges Verbot des Christentums
4. Verbot Ausländern körperlich oder in einer anderen Weise Schaden zuzufügen
5. Reiseverbot; Japan darf nicht verlassen werden
 

 


Japanische Firmenschilder

Aufwendig geschnitzte Werbetafeln oder Aushängeschilder prägten das Straßenbild des alten Japan. Vor allem in restaurierten Straßenzügen lassen sie sich noch immer bewundern.
Gestaltung und Form wurden häufig unter Einbeziehung einer schönen Holzmaserung realisiert.
Das Handwerk der Holzschnitzer ist noch nicht ausgestorben. Bis heute wird diese Art der Tafeln neu angefertigt und benutzt.
Wir versuchen, die Bedeutung der jeweiligen Schriftzeichen übersetzen zu lassen.

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